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Die reisemedizinische Beratung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob eine Malariaprophylaxe durchgeführt werden sollte, welche Impfungen erforderlich sind und vieles mehr können Sie gerne im Internet recherchieren oder bei der Informationsstelle des Gesundheitsamtes in Köln für sich klären. Die Verordnung von rezeptpflichtigen Medikamenten (egal, ob diese von Ihnen selbst bezahlt werden oder nicht) können wir in unserer Praxis für Sie nur dann ausstellen, wenn Sie eine reisemedizinische Beratung bei uns durchführen lassen, da wir in diesem Fall die Verordner sind und damit auch für die Verordnung haften. Möchten Sie diese Beratung in Anspruch nehmen, vereinbaren Sie bitte frühzeitig einen Termin. Spätestens 3 Werktage vor dem Termin benötigen wir den "Fragebogen zur reisemedizinischen Beratung" von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben in der Praxis. Diesen könne Sie hier herunterladen:

Download: "Fragebogen zur reisemedizinischen Beratung" [114 KB]

Reisemedizinische Impfungen gehören ebenfalls nicht zur Standardversorgung der GKV (gesetzliche Krankenversicherung). Einige Krankenkassen bieten Ihren Versicherten Reiseimpfungen als Sonderleistungen an. In diesen Fällen haben Sie lediglich den Impfstoff aus der Apotheke zu besorgen (auf Rezept, Rezept bei uns erhältlich). Die Impfung wird von uns mit den Krankenkassen direkt abgerechnet.
Einige Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten auf Antrag (schriftlich!!) ebenfalls die Kosten. Hier erhalten Sie nach der Impfung eine Privatrechnung, die Sie begleichen und dann zur Kostenerstattung bei der Krankenkasse einreichen. Ob und in welcher Höhe Kosten für Reiseimpfungen übernommen werden, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.


Weitere Informationen zu Impfungen erhalten Sie hier.