Patientenverfügung

Viele Menschen wünschen eine Klärung ihrer eigenen Situation am Lebensende. Hierzu kann jeder Mensch seine Wünsche in einer Patientenverfügung äußern. Diese sind dann für die behandelnden Ärzte, die Betreuer oder Angeheörigen, die die Betreuung übernehmen, verbindlich. Wichtig ist allerdings, dass die Wünsche (z.B. medizinische Hilfestellung, Lebensverlängernde Maßnahmen, Schmerzbehandlung, Art der Bestattung, usw.)schriftlich festgehalten wurden. Im Internet werden Sie eine Vielzahl von Patientenverfügungen finden. Diese haben sehr unterschiedliche Formen und Inhalte.

Eine sehr ausführliche Patientenverfügung des Justizministeriums Bayern. Hier bekommen Sie auf 58 (!) Seiten Informationen, worum es bei der Patientenverfügung, einer Vollmacht oder einer Betreuungsverfügung geht und bekommen die entsprecheneden Vordrucke zum Ausfüllen. Sehr empfehlenswert.


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